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Toilettengänge während der Arbeitszeit

Wir alle müssen mal. Das ist keine große Erkenntnis. Egal, ob zu Hause, unterwegs oder am Arbeitsplatz, was raus will, muss raus. Dementsprechend sind Toilettenpausen auf der Arbeit keine Seltenheit. Aber was ist dabei eigentlich mit der Arbeitszeiterfassung? Schließlich ist es nicht gerade produktive Arbeitszeit, die man auf der Toilette verbringt. Sollte man das also als Pausenzeit betrachten?

Die gesetzlichen Regelungen für Toilettenpausen

Grundsätzlich gibt es die Diskussion schon seit Ewigkeiten: Sind Toilettengänge noch Arbeitszeit oder doch schon Pausen? Und wenn es noch Arbeitszeit ist, wie lange darf man dann auf der Toilette verbringen, bis es zur Pause wird?

Tatsächlich gibt es auf diese Fragen keine eindeutigen Antworten. Nichtmal das Arbeitsrecht selbst hat eine klare Regelung dafür. Laut der Gewerbeverordnung handelt es sich bei Toilettengängen weder um Arbeitszeit noch um Pausenzeit.

Eine Definition ist also grundsätzlich schwierig. Klar ist, dass der Gang zur Toilette zu den Grundbedürfnissen gehört und dadurch keine Arbeitspflichtverletzung darstellt.

Es verhält sich wie mit dem Trinken. Wenn Sie einen Schluck Wasser trinken, müssen Sie dafür auch nicht extra Pausenzeit nehmen.

Aufgrund des Persönlichkeitsrechts dürfen solche kurzen Pausen nicht vertraglich untersagt oder anderweitig geregelt werden. Sie gehören einfach dazu.

Da es sich bei der Toilettenzeit aber nicht um Arbeitszeit handelt, greift hier der Unfallschutz nicht. Ein Unfall auf der Toilette ist also kein Arbeitsunfall. In der Theorie sollte dabei natürlich auch nicht viel schiefgehen, aber man weiß ja nie.

Wie viel Zeit darf auf der Toilette verbracht werden?

Weder Arbeitszeit noch Pausenzeit. So weit ist der Sachverhalt also geklärt. Eine Frage, die sich daraus ergibt: Wie viel Zeit man überhaupt auf der Toilette verbringen darf.

Auch dafür gibt es keine klaren Regeln, aber gewisse Indizien. Der Toilettengang zählt natürlich nur als solcher, wenn er für das genutzt wird, wozu er gedacht ist. Wer auf dem Handy rumspielt oder sogar ein kurzes Nickerchen macht, erfüllt nicht mehr die Voraussetzungen dafür. Das ist dann eine Arbeitsverweigerung und kann mit einer Abmahnung oder sogar fristlosen Kündigung geahndet werden.

Natürlich sollten Toilettengänge in einem gewissen Rahmen bleiben. Außer, es handelt sich um gesundheitliche Gründe, heißt es im Grunde „rein und raus, so schnell es geht“.

Eine Firma aus Großbritannien hat vor einigen Jahren für diesen Zweck eine Toilette eingeführt, deren Sitzfläche um 13 Grad geneigt war. So war es darauf nicht sonderlich gemütlich und die Mitarbeiter sollten so dazu angehalten werden, schnell ihr Geschäft zu erledigen und wieder an die Arbeit zu gehen. Die Firma erntete vor allem Spott und Kritik und ist dann wieder davon abgewichen.

Noch weiter ging ein Unternehmen in den USA. Dieses installierte auf den Toiletten eigene Stempeluhren, damit die Arbeitnehmer ihre Toilettenzeiten aufzeichnen konnten. Wer länger als 6 Minuten am Tag auf der Toilette verbrachte, bekam eine Abmahnung.

Glücklicherweise haben sich diese „Maßnahmen“ nicht durchgesetzt. In Deutschland wäre es aufgrund der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer ohnehin nicht möglich, so etwas umzusetzen. Deshalb vertrauen Sie im besten Fall einfach darauf, dass Ihre Mitarbeiter nicht auf der Firmentoilette wohnen wollen, sondern diese wirklich nur für ihre Grundbedürfnisse aufsuchen.

Eindeutig, wie viel Zeit man auf der Toilette verbringen darf, wird aber aus all diesen Dingen nicht. Am Ende liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, ab wann er denkt, dass jemand zu viel Zeit auf der Toilette verbringt.

Was aber gesagt werden kann: Laut einer Gerichtsentscheidung aus dem Jahr 2009 sind auch 30 Minuten täglich auf der Toilette kein Grund, einem Mitarbeiter den Lohn zu kürzen. Wie rechtskräftig diese Entscheidung noch ist, ist schwer zu beurteilen. Sie zeigt aber, dass die Toilettenpausen schon recht lang sein müssen, damit man wirklich handeln kann.

Fazit

Toilettenpausen oder Toilettengänge oder Toilettenzeit – wie auch immer man es nennen will, klar geregelt ist dafür leider nicht viel. Als Grundbedürfnis ist klar, dass allen Mitarbeitern eine Möglichkeit zur Verrichtung dieser Grundbedürfnisse zur Verfügung gestellt werden muss.

Ansonsten sind die Gesetze sehr lasch und es liegt am Arbeitgeber selbst, wo die Grenzen gezogen werden. Allerdings kann man nicht mit der Stoppuhr daneben stehen oder genaue Zeiten festlegen. Irgendwo hört der Spielraum natürlich auf, aber manchmal dauert es eben ein wenig länger.

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