Anhörung zur Arbeitszeiterfassung im Bundestag
In einer Anhörung im Oktober kam endlich wieder Bewegung in die Umsetzung eines Gesetzes zur
Nach dem Grundsatzurteil des BAG (Bundesarbeitsgerichts) im September 2022 besteht ab sofort eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.
Unternehmen, die keine umfassende Arbeitszeiterfassung einsetzen, befinden sich nun in einem rechtswidrigen Zustand. Wer darin jetzt aber ein „Zurück zu Opas Stechuhr“ sieht, hat den Sinn einer modernen Zeiterfassungslösung nicht erkannt.
"Das Bild vom Erfassen an einer Stempeluhr ist schon lange nicht mehr aktuell. Eine moderne Zeiterfassung bringt viel mehr die Bedürfnisse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Einklang. Gerade in der heutigen Zeit müssen sich Arbeitszeiten an den Menschen orientieren und dabei Flexibilität, Freiheit und Kreativität fördern."
Andreas Staiger
Geschäftsführer von REINER SCT
Lediglich mit einem Arbeitszeiterfassungssystem kann die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden, ihre zeitliche Verteilung und die Zahl der Überstunden objektiv und verlässlich ermittelt werden. Nur so ist es möglich, dass Arbeitnehmer ihre Rechte effektiv durchzusetzen, wie z. B. Ansprüche auf die Einhaltung der Ruhezeiten. Die Beschäftigten werden also durch die neue Regelung unter anderem vor Überlastung geschützt.
Die Arbeitgeber sehen auf der anderen Seite schnell und verlässlich, wie viel personeller Aufwand an welcher Stelle tatsächlich eingesetzt wird und haben so den lückenlosen Überblick über alle Abläufe im Betrieb.
Mit timeCard, dem digitalen, intelligenten Zeiterfassungssystem von REINER SCT, kann Ihr Kunde den Erfolg der laufenden Aktivitäten seines Unternehmens genau messen.
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