Arbeitszeitbetrug

So kann ein Arbeitszeitbetrug nachgewiesen werden

Wo Arbeitszeit erfasst wird, kann theoretisch auch betrogen werden. Vor allem in Zeiten digitaler und mobiler Arbeitszeiterfassung ist das Vertrauen der Arbeitgeber in ihre Mitarbeiter ein entscheidender Faktor für ein funktionierendes Arbeitsverhältnis. Arbeitszeitbetrug macht es schwierig, dieses Vertrauen aufzubauen. Aber wie kann so ein Betrug überhaupt erkannt werden?

Wann spricht man von Arbeitszeitbetrug?

Arbeitszeitbetrug gibt es in unterschiedlicher Form. Manchmal ist der Betrug Arbeitnehmern nicht mal bewusst. So kann es beispielsweise sein, dass Mitarbeiter während ihrer Arbeitszeit privaten Dingen nachgehen. Mal kurz über den Firmen-Laptop im Online-Shop was bestellt oder auf der Dienstfahrt mal eben den Einkauf fürs Wochenende gemacht. Private Handlungen während der Arbeitszeit sind streng genommen Arbeitszeitbetrug. Man lässt sich schließlich auch nicht dafür bezahlen, zu Hause auf dem Sofa zu liegen; auch wenn viele von uns sich wünschen würden, dass dieser Beruf endlich erfunden wird.

Der Klassiker des Arbeitszeitbetrugs spielt sich aber bereits bei Arbeitsbeginn ab: das frühere Einstempeln am Arbeitsplatz. Das kann vor dem eigentlichen Schichtbeginn von selbst geschehen oder wird meist von einem Komplizen erledigt, der „schon mal“ für den Kollegen einstempelt, weil der etwas spät dran ist. Oder es wird später ausgestempelt, weil ein Kollege wegen eines Termins eher Feierabend machen musste.

Mit Stundenzetteln ist der Arbeitszeitbetrug sogar noch einfacher. Hier können Mitarbeiter theoretisch einfach jede Zeit eintragen, die ihnen beliebt. Sofern diese realistisch ist, fällt der Betrug dabei kaum auf. Ein paar Minuten mehr hier und da, werden schon niemandem wehtun, oder?

Für Arbeitnehmer stellt das natürlich kein großes Problem dar. Was machen schon ein paar Minuten mehr aus? Das Problem für den Arbeitgeber ist aber, dass aus ein paar Minuten schnell ein paar Stunden werden, wenn das mehrere seiner Angestellten so machen.

Arbeitszeitbetrug erkennen und nachweisen

Die Konsequenzen für Arbeitszeitbetrug sind in der Regel von der Intention abhängig. Bei kleinen privaten Ausflügen reicht eine ebenso kleine Ermahnung, das in Zukunft zu unterlassen. Ist aber ersichtlich, dass dem Unternehmen bewusst geschadet wird, kann die Strafe eine Abmahnung oder sogar die fristlose Kündigung sein.

Beispielsweise ist bei einem Mitarbeiter, der viel Energie und Aufwand in den Arbeitszeitbetrug steckt, die fristlose Entlassung oft der einzig sinnvolle Schritt. Eine Vertrauensbasis kann dann kaum noch geschaffen werden. Das würde auf einen Mitarbeiter zutreffen, der bewusst Arbeitszeiterfassungssysteme manipuliert, um mehr erfasste Arbeitszeit für sich herauszuholen.

Mit modernen Arbeitszeiterfassungsmethoden ist der Arbeitszeitbetrug immer noch möglich, aber der Aufwand ist höher und dementsprechend ist die Intention auch klarer erkennbar.

Standorterfassung

Arbeitszeiterfassungssysteme mit Standortabfrage haben zum Beispiel den Vorteil, dass jederzeit ersichtlich ist, wer wo und wann eingestempelt hat. Ein Betrug ist zwar auch dann möglich, ist aber mit viel Aufwand verbunden und somit eher unwahrscheinlich.

Der Nachteil bei der Standorterfassung ist allerdings, dass eine dauerhafte Überwachung rechtlich nicht erlaubt ist. Generell ist das Thema schwierig und von der Gesetzeslage verhältnismäßig unklar. Wann eine Überwachung als „dauerhaft“ gilt, ist nicht eindeutig definiert. Klar ist aber, dass es nicht erlaubt ist, die Mitarbeiter durchgehend mit einem GPS-Sender auszustatten.

Biometrische Systeme

Ein sehr betrugssicheres System ist die biometrische Arbeitszeiterfassung. Biometrische Daten können nicht gefälscht werden. Allerdings ist für die Verwendung eines biometrischen Systems die Zustimmung der Mitarbeiter erforderlich.

Die Mitarbeiter müssen bereit sein, per Fingerabdruck, Augen-Scanner oder Gesichtserkennung „einzustempeln“. Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vor einigen Jahren in einem Urteil beschlossen, in dem klar herausgestellt wurde, dass ein biometrisches System im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) nicht erforderlich ist.

Transparente Zeiterfassung

Mit transparenter Arbeitszeiterfassung wird auf andere Weise gegen den Arbeitszeitbetrug angegangen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer bekommen beiderseits Einblicke in die geleisteten Arbeitsstunden und wofür diese Arbeitsstunden aufgewendet wurden.

Das schafft eine bessere Vertrauensbasis. Mitarbeiter tendieren vor allem dann zum Arbeitszeitbetrug, wenn sie das Gefühl haben, nicht gerecht entlohnt zu werden. Durch transparente Arbeitszeiterfassung können diese Mitarbeiter nachvollziehen, wie ihr Lohn zustande kommt. Diese Einsicht in alle Projekte und Aufgaben und wie die Verteilung der Arbeitszeit darauf aussieht, kann diesen Verdacht häufig enthärten.

Fazit

Arbeitszeitbetrug kann zu einem Problem werden, dem man aber Herr werden kann. Dafür braucht es moderne Systeme für die Arbeitszeiterfassung und vor allem gegenseitiges Vertrauen von Arbeitgebern und ihren Mitarbeitern.

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