Anhörung zur Arbeitszeiterfassung im Bundestag
In einer Anhörung im Oktober kam endlich wieder Bewegung in die Umsetzung eines Gesetzes zur
Von flexiblen Beschäftigungsmodellen haben wir alle schon einmal gehört. Als Überbegriff wird gerne „Leiharbeit“ verwendet. Dabei ist das nur eine Variante der flexiblen Beschäftigung. Die flexiblen Beschäftigungsmodelle ähneln sich zwar grundsätzlich, aber es gibt dann doch gewisse Unterschiede, durch die man sie auseinanderhalten kann.
Flexible Beschäftigungsmodelle bezeichnen eine Form der Beschäftigung, bei der Arbeitgebern vorübergehend zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt wird. Es gibt unterschiedliche Modelle, die sich zwar ähneln, aber ihre eigenen Eigenschaften aufweisen.
Die vermutlich bekannteste Form der flexiblen Beschäftigung ist die Leiharbeit. Deshalb wird diese Form auch häufig als Synonym für alle anderen flexiblen Beschäftigungsmodelle verwendet.
Bei der Leiharbeit rekrutiert eine Agentur Personal und leiht dieses Personal auf Anfrage an Unternehmen aus. Man spricht dabei auch von Arbeitnehmerüberlassung. Meistens sind die Agenturen auf bestimmte Branchen spezialisiert.
Das Personal verbleibt über einen zuvor festgelegten Zeitraum im Unternehmen. Deshalb spricht man hier auch von Zeitarbeit. Alternativ ist es aber auch möglich, andere Klauseln zur Leiharbeitszeit zu vereinbaren. Zum Beispiel, dass der Vertrag bei Krankheit aufgelöst wird. Es handelt sich nicht um einen regulären Arbeitsvertrag, sondern um eine Sonderform speziell für Leiharbeit.
In jedem Fall geht es bei Leiharbeit um ein befristetes Arbeitsverhältnis. Anschließend wandert der Arbeitnehmer zurück in den Pool der Leiharbeitsagentur und kann erneut verliehen werden, wenn eine passende Anfrage hereinkommt.
Die Arbeitszeiterfassung bei Leiharbeit ist in dem Sinne schwierig, weil die Leiharbeiter nicht in der Leiharbeitsfirma arbeiten. Sie verteilen sich auf andere Arbeitgeber und so muss die Arbeitszeit individuell erfasst werden. Dafür bietet sich eine voll digitale Zeiterfassung wie die timeCard natürlich an.
Im Kern unterscheidet sich der Vorgang der Entsendung nicht groß von der Leiharbeit. Es handelt sich ebenfalls um eine Art der Arbeitnehmerüberlassung. Der Ablauf ist mehr oder weniger gleich. Die Unterschiede finden sich im Vertrag und in der eigentlichen Arbeit.
Im Gegensatz zur Leiharbeit, steht im Vertrag des Entsendeten für gewöhnlich eine feste Stundenzahl, die garantiert wird. Das bedeutet, der Entsendete bleibt mindestens so lange im Unternehmen, bis diese Stundenzahl erreicht ist.
Ein Entsendungsvertrag kann auch unbefristet abgeschlossen werden und im Vertrag besteht ein gewisser Kündigungsschutz. Eine Entsendung kann nicht ohne weiteres vorzeitig aufgelöst werden wie ein Leihvertrag.
Entsendete sind in der Regel aber auch nicht für kurzfristige Anstellungen gedacht, sondern werden vollumfänglich in das Unternehmen integriert und geschult. Weiterbildung und Karriereentwicklung spielen bei der Entsendung also eine große Rolle.
Entsendungen werden häufig in Bereichen wie IT, dem Marketing oder dem Gesundheitswesen angewendet.
Die Entsendung ist ebenfalls nicht von der Arbeitszeiterfassung befreit. In diesem Fall ist es allerdings auch möglich, dass das Zeiterfassungssystem vor Ort verwendet wird. Durch die langfristige Anstellung von Entsendeten ist es auch entsprechend sinnvoll, diese in die unternehmerische Zeiterfassung einzugliedern.
Bei Payrolling werden die Arbeitskräfte nicht über eine externe Dienstleistung gesucht. Stattdessen kümmern sich Unternehmen selbst darum, passendes Personal zu finden. Allerdings stellen sie dieses Personal nicht selbst ein. Es wird über einen Payroller angestellt, der Gehälter und Lohnnebenkosten übernimmt.
Payrolling ist vor allem in Branchen üblich, die saisonalen Betrieb haben. Beispielsweise in Hotels. Während der Hochsaison wird Personal über Payroll angestellt, das so durchgehend zur Verfügung steht. Außerhalb der Saison muss es aber nicht weiterbezahlt werden.
Die Bezahlung selbst übernimmt wie gesagt der Payroller. Der wiederum bekommt dafür eine Vergütung vom Unternehmen, das zuvor verhandelt wurde. Dafür müssen natürlich ebenfalls die Arbeitsstunden erfasst werden. Wie diese zwischen Unternehmen und Payroller miteinander verrechnet werden, wird ebenfalls zuvor entschieden.
Im Grunde ein wenig außer der Reihe, aber der Vollständigkeit halber hier aufgeführt: die Beratung. Dabei handelt es sich um vorübergehend Angestellte, die einem Unternehmen mit ihrer Expertise beratend zur Seite stehen.
Das kann beispielsweise bei Großprojekten sinnvoll sein oder wenn neue Bereiche erschlossen werden sollen.
Die Beratung ist eine Dienstleistung. Ob die Arbeitszeit erfasst werden sollte oder im Vorfeld ein fester Betrag für die Beratung vereinbart wird, kommt auf den Einzelfall an.
Flexible Beschäftigungsmodelle gibt es in mehreren Varianten. Diese gleichen sich zwar alle ein wenig, aber es sind die Kleinigkeiten, die entscheidend sind. Welches Modell für welches Unternehmen am sinnvollsten ist, kommt unter anderem auf die Branche und das Ziel an.
Die meisten flexiblen Beschäftigungsmodelle handeln mit befristeten Verträgen und vorübergehenden Anstellungen. In seltenen Fällen ist aber auch eine Übernahme in einen festen Arbeitsvertrag möglich.
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