Anhörung zur Arbeitszeiterfassung im Bundestag
In einer Anhörung im Oktober kam endlich wieder Bewegung in die Umsetzung eines Gesetzes zur
Die Elternzeit dient dazu, Eltern Zeit mit dem Nachwuchs zu ermöglichen. Dafür wird für einen bestimmten Zeitraum sozusagen ein Extra-Urlaub gewährt. Allerdings ist es möglich, auch während der Elternzeit weiterzuarbeiten. Das kann sinnvoll sein, um finanziellen Engpässen durch die Elternzeit vorzubeugen.
Laut dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) haben Arbeitnehmer mit einer Festanstellung einen Anspruch darauf, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Dabei muss es sich nicht zwingend um eine Teilzeitstelle in dem Unternehmen handeln, in dem der Arbeitnehmer fest angestellt ist.
Das Nebeneinkommen durch die Teilzeit kann sich allerdings auf das Elterngeld auswirken. Ab einer bestimmten Höhe wird das Elterngeld entsprechend gekürzt.
Damit der Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit besteht, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Der Arbeitnehmer muss:
Außerdem dürfen keine dringenden betrieblichen Gründe gegen die Teilzeitstelle sprechen. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn das Unternehmen dadurch in finanzielle Schwierigkeiten geraten würde.
Die Teilzeit kann zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch dann vereinbart werden, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Die wöchentliche Arbeitszeit muss zwischen 15 und 32 Arbeitsstunden im Monat liegen. Wie und wann die Arbeitszeit genutzt wird, kann individuell vereinbart werden. Es müssen nicht jede Woche gleich viele Stunden geleistet werden.
Übrigens besteht während der Teilzeit in Elternzeit auch der normale Anspruch auf Urlaub. Dieser berechnet sich ganz normal aus dem prozentualen Anteil einer Vollzeitstelle. Entspricht die Teilzeit also 50 % der Arbeitszeit einer Vollzeitstelle, besteht auch ein Anspruch auf 50 % der entsprechenden Urlaubstage.
Obwohl die Elternzeit in erster Linie dazu dient, Eltern Zeit mit den Kindern einzuräumen, kann es durchaus sinnvoll sein, in Teilzeit weiterhin dem Job nachzugehen. So bleibt man sozusagen im Flow und verliert nicht den Anschluss im Unternehmen.
Eine längere Pause kann den Wiedereinstieg erschweren. Die Teilzeitstelle löst dieses Problem beziehungsweise lässt es gar nicht erst entstehen.
Im Grunde kann die Teilzeitstelle während der Elternzeit wie die Brückenteilzeit genutzt werden. Von der Vollzeit geht es in die Teilzeit und von dort wieder zurück in die Vollzeit. Bis auf die verkürzte Arbeitszeit ändert sich also nichts.
Während der Elternzeit greift ein besonderer Kündigungsschutz, der auch in der Teilzeit bestehen bleibt.
Der große Nachteil der Teilzeitarbeit während der Elternzeit ist der finanzielle Aspekt. Im Grunde lohnt sich die Teilzeitstelle finanziell nicht. Der Verdienst wird in der Regel komplett mit dem Elterngeld verrechnet und dementsprechend an der Stelle abgezogen.
Wirklich lohnen tut es sich finanziell nur dann, wenn der Nettoverdienst aus der Teilzeitstelle weit über dem Höchstsatz beim Basiselterngeld von 1.800,00 Euro im Monat liegt.
Eine Alternative ist der Bezug von ElterngeldPlus, denn da wird bis zur Hälfte des vorherigen Nettoverdienstes nichts vom Elterngeld abgezogen.
Pauschal ist es aber kaum zu berechnen, wann sich die Teilzeit während der Elternzeit finanziell lohnt. Im besten Fall erkundigen Sie sich im Vorfeld, ob es sich für Sie lohnt.
Ob sich eine Teilzeitstelle während der Elternzeit lohnt, hängt davon ab, was das Ziel ist. Finanziell bringt die Teilzeitstelle in den meisten Fällen keinen Vorteil. Eher im Gegenteil werden die Elterngelder meistens gekürzt.
Um im Unternehmen und im Job am Ball zu bleiben, ist die Teilzeit aber ein gutes Instrument. Statt dem Wiedereinstieg nach längerer Pause, bleibt man im Arbeitsalltag und kann so nach der Elternzeit direkt wieder in die Vollzeitstelle wechseln, ohne sich neu einfinden zu müssen.
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