Fehlzeitenmanagement

Das bedeutet Mehrarbeit

Der Begriff der Mehrarbeit wird gerne mit Überstunden gleichgesetzt. Obwohl die Definition von Mehrarbeit ein wenig schwierig ist, haben Überstunden damit nur am Rande zu tun. Was genau als Mehrarbeit gilt, kommt auf Verträge und bestimmte Gesetze an und wie diese genutzt werden dürfen oder müssen.

Was genau ist Mehrarbeit?

Die Mehrarbeit ist im Grunde eine Überschreitung einer zuvor festgelegten Arbeitszeitgrenze. Diese Grenze wird in Tarifverträgen, Einzelverträgen oder über Betriebsvereinbarungen festgesetzt. Außerdem muss das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geachtet werden. Das ArbZG gibt eine konkrete Arbeitszeitgrenze für Angestellte vor, die nur in Ausnahmefällen überschritten werden darf. Zudem muss laut dem ArbZG ein Überschreiten der Arbeitszeitgrenze durch Freizeit ausgeglichen werden. In der Regel findet das durch freie Tage statt.

Grundsätzlich darf in einer Woche eine Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden. Das wären vier Schichten mit jeweils zwei Überstunden und eine Acht-Stunden-Schicht. Wird diese Arbeitszeitgrenze überschritten, muss dafür ein Ausgleich durch Freizeit stattfinden.

Als Überstunden gelten also die zusätzlichen Stunden, die an eine komplette Arbeitsschicht angehangen werden. Laut dem Arbeitszeitgesetz handelt es sich dabei um Mehrarbeit.

Es gibt aber auch eine Differenzierung von Überstunden und Mehrarbeit, die sich auf die Teilzeitarbeit bezieht. Bei dieser Differenzierung gilt alles als Mehrarbeit, was über die Teilzeit hinausgeht und sich einer Vollzeitschicht annähert.

Diese Form der Differenzierung findet sich vor allem in den Tarifverträgen für den öffentlichen Dienst der Bundesländer. Überstunden sind in diesen Tarifverträgen wie im ArbZG definiert und beziehen sich auf die zusätzliche Arbeitszeit nach einer Vollzeitschicht.

Ein Anspruch auf Mehrarbeit besteht nicht. Mehrarbeit wird für gewöhnlich vom Arbeitgeber verordnet, wenn es notwendig ist. Es besteht kein Anspruch, aber auch keine Verpflichtung. Überstunden müssen also nicht geleistet werden, wenn dazu keine Klausel im Arbeitsvertrag besteht.

Die Vergütung von Mehrarbeit

Mehrarbeit und auch Überstunden müssen wie gesagt ausgeglichen werden. Sie können aber auch ausgezahlt werden. Dabei muss mindestens der vertraglich festgelegte Stundenlohn gezahlt werden. Es dürfen aber auch spezifische Überstunden- beziehungsweise Mehrarbeitsvergütungen festgelegt werden. Dann gibt es Zuschläge für die zusätzlich geleisteten Stunden. Das geschieht für gewöhnlich dann auch im Arbeitsvertrag.

Eine pauschale Vergütung für Überstunden oder Mehrarbeit ist in der Regel rechtlich nicht wirksam. Das liegt daran, dass dabei immer eine unangemessene Benachteiligung von Arbeitnehmern angenommen wird. Ausnahmen bestätigen die Regel. Beispielsweise ist es rechtlich unter Umständen möglich, Mehrarbeit pauschal zu vergüten, wenn das Jahresgehalt sehr hoch ist und der entsprechende Arbeitnehmer die Arbeitszeit frei einteilen kann. Aber auch dann ist es ratsam, sich als Arbeitgeber rechtlich beraten zu lassen, ob die pauschale Vergütung zulässig ist.

Ein Beispiel für die Vergütung von Mehrarbeit im Tarifvertrag wäre das Folgende:

Im Tarifvertrag ist festgelegt, dass die durchschnittliche Arbeitszeit des entsprechenden Arbeitnehmers 38 Stunden beträgt. Der Arbeitnehmer arbeitet aber 40 Stunden. Jetzt kann im Tarifvertrag festgelegt sein, dass:

  • Mehrarbeit durch einen Freizeitausgleich vergütet wird
  • Mehrarbeit durch einen Mehrarbeitszuschlag vergütet wird

Findet ein Freizeitausgleich statt, wird häufig mit Zeitkonten gearbeitet. Die zwei Stunden Mehrarbeit werden dann gutgeschrieben. Dadurch kann dann ein zukünftiger Arbeitstag verkürzt werden.

Ein Mehrarbeitszuschlag ist ein Prozentsatz, der auf den Stundenlohn aufgerechnet wird. Dieser kann bei 25 % liegen. Bei einem Stundenlohn von 15,00 Euro kämen also 3,75 Euro hinzu. Der Mehrarbeitszuschlag ist genau wie der reguläre Arbeitslohn steuerpflichtig.

Fazit

Die Mehrarbeit und die Überstunden sind im Kern dasselbe. Allerdings wird in Tarifverträgen ein Unterschied gemacht, der wichtig für die Vergütung ist. Im Arbeitszeitgesetz sind die Regelungen für Mehrarbeit festgelegt. Demnach muss für Mehrarbeit ein Ausgleich oder eine Vergütung stattfinden, die vertraglich festgelegt sein sollten.

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