akkordarbeit

Akkordarbeit und die Arbeitszeit

Akkordarbeit verfolgt einen anderen Ansatz als die meisten anderen Arbeitsmodelle. Statt die Angestellten anhand der Arbeitszeit zu entlohnen, ist die Vergütung abhängig von der tatsächlich geleisteten Arbeit. Die Berechnungsgrundlage für den Akkordlohn ist immer ein objektives Kriterium. Die Arbeitszeit spielt aber trotzdem eine Rolle bei der Akkordarbeit, wenn auch eine untergeordnete.

So funktioniert Akkordarbeit

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann Akkordarbeit gleichermaßen sinnvoll sein. Die Arbeitsabläufe lassen sich bei Akkordarbeit prozessorientiert gestalten. Die Arbeit ist in der Regel immer gleich und schnell zu erlernen. Dadurch entsteht ein durchgehender Arbeitsfluss mit einem eigenen Tempo.

Die Angestellten können diesen Arbeitsfluss und das Tempo mit sich selbst ausmachen. Das gibt ihnen auch die Möglichkeit, ihr Gehalt selbst durch eine gute Leistung zu beeinflussen. Wer bei gleichbleibender Qualität schneller arbeitet, verdient mehr. Wer einen stressfreien Job einem hohen Gehalt vorzieht, nimmt sich die Zeit und verdient dafür weniger.

Für die Ermittlung des Akkordlohns benötigt es vor allem objektive Kriterien. Es muss klar und deutlich nachvollziehbar sein, wie viel Arbeit geleistet wurde.

Deshalb hängt der Akkordlohn in der Regel an einem der folgenden Faktoren:

  • Hergestellte Stückanzahl
  • Länge eines hergestellten Stücks
  • Gewicht eines hergestellten Stücks
  • Volumen eines hergestellten Stücks

Am meisten ist die Akkordarbeit anhand der Stückzahl beziehungsweise hergestellten Menge eines Stücks oder Produkts verbreitet.

Pro hergestelltem Stück gibt es einen vereinbarten Akkordlohn. Das Gehalt ergibt sich aus den gesamten hergestellten Stücken.

Dabei spielt aber auch die Arbeitszeit und vor allem das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) eine Rolle.

Was hat die Arbeitszeit mit dem Akkordlohn zu tun?

Für den Akkordlohn gibt es zwei unterschiedliche Modelle: Geldakkord und Zeitakkord. Beim Zeitakkord spielt die Arbeitszeit eine entscheidende Rolle für die Vergütung.

Zeitakkord

Der Zeitakkord orientiert sich an einem Lohn, der in der Regel auf eine Arbeitsstunde berechnet wird. Das System dahinter ist, dass Arbeitgeber eine Vorgabezeit geben, in der eine Aufgabe erledigt sein muss, um den vollen Stundenlohn zu erhalten. Dauert die Bearbeitung länger, sinkt der Lohn. Wird die Aufgabe schneller abgeschlossen, erhalten Mitarbeiter wiederum mehr Lohn.

Im Minimum erhalten Angestellte einen Grundlohn, der nicht unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen darf. Hier kommt die Arbeitszeit zum Tragen, da sich der Mindestlohn anhand des Stundenlohns – also einer Stunde Arbeit – berechnet. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 12,00 Euro in der Stunde (Stand 2023). Der Grundlohn darf also nie darunter fallen.

Ein Beispiel: Für die Zusammensetzung eines Autoteils bekommt eine Mitarbeiterin eine Stunde Zeit. Der Akkordlohn für diese Stunde liegt bei 15,00 Euro. Schafft es die Angestellte innerhalb einer Stunde, das Autoteil zusammenzusetzen, bekommt sie die 15,00 Euro. Schafft sie es in einer halben Stunde, steigt der Akkordlohn auf 17,00 Euro. Braucht sie eine halbe Stunde länger oder mehr, fällt der Akkordlohn auf den im Unternehmen festgesetzten Grundlohn von 13,00 Euro.

Geldakkord

Der Geldakkord unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben, da es schwierig ist, den Mindestlohn zu garantieren. Bei Geldakkord wird kein Grundlohn angesetzt, sondern schlicht die Leistung selbst vergütet.

Dadurch spielt die Arbeitszeit beim Geldakkord auf andere Weise eine Rolle: Es muss innerhalb einer Stunde möglich sein, durch die eigene Leistung einen Akkordlohn, der dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht, zu erreichen.

Deshalb ist der Geldakkord nur für bestimmte Aufgaben anwendbar, die einen immer gleichen Ablauf voraussetzen und innerhalb der immer gleichen Zeit bewerkstelligt werden können. Das ist beispielsweise nicht möglich, wenn externe Faktoren die Arbeit beeinflussen können. Wird eine Maschine für die Arbeit benötigt oder muss ein Kollege Vorarbeit leisten, funktioniert Geldakkord nicht, da für die Wartezeit keine Vergütung vorgesehen ist.

Angenommen, in ein Holzmöbelhersteller schleift Stuhlbein ab. Dafür wird ein Geldakkord angesetzt. Pro abgeschliffenes Stuhlbein gibt es 0,50 Euro. Um den Mindestlohn von derzeit 12,00 Euro (Stand 2023) zu erreichen, müssten also 24 Stuhlbeine in der Stunde geschliffen werden. Pro Stuhlbein ergeben sich daraus 2,5 Minuten Arbeitszeit.

Schafft ein Mitarbeiter mehr als 24 Stuhlbeine in der Stunde, steigt der Akkordlohn. Das Problem ist allerdings, dass der Akkordlohn unter den Mindestlohn fällt, wenn er weniger als die 24 Stuhlbeine in der Arbeitsstunde schafft. Dann ist die Akkordarbeit vom Gesetz her fragwürdig.

Für Akkordarbeit gelten auch die Regelungen aus dem Arbeitszeitgesetz für Ruhepausen und Schichtzeiten. Das birgt ein weiteres Problem beim Geldakkord, denn wer eine Pause macht, kann den Stundenakkord nicht halten.

Fazit

Akkordarbeit kann ein sinnvolles Arbeitsmodell sein, wenn die Aufgaben sich dafür qualifizieren. Dabei ist es aber wichtig, darauf zu achten, die Gesetze für den Mindestlohn einzuhalten, der an die Arbeitszeit gebunden ist.

Auch das Arbeitszeitgesetz gibt einige Regelungen vor, die einen Einfluss auf die Akkordarbeit haben können. So sind vorgeschriebene Pausen bei der Berechnung des Akkordlohns zu berücksichtigen.

Die Ansetzung des Akkordlohns basiert auf einer fairen Herangehensweise, die voraussetzt, dass der Mindestlohn erreichbar ist, ohne dabei einer Überbelastung zu erliegen. Das erfordert ein gewisses Fingerspitzengefühl und gute Berechnungen. Akkordarbeit ist also nur dann ratsam, wenn die Aufgaben im Unternehmen die Grundlagen dafür mitbringen.

Eine Zeiterfassung ist zwar für Akkordarbeit nicht notwendig, aber hilfreich, um zu bestimmen, wie viel Zeit eine Aufgabe in Anspruch nimmt. Außerdem müssen auch Akkordarbeiter Schichtzeiten und Pausenzeiten einhalten. Die Arbeitszeiterfassung hilft dabei, den Überblick zu bewahren.

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