Anhörung zur Arbeitszeiterfassung im Bundestag
In einer Anhörung im Oktober kam endlich wieder Bewegung in die Umsetzung eines Gesetzes zur
Die Funktionszeit ist ein Arbeitszeitmodell, das höchste Flexibilität für die Angestellten garantiert. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Funktionszeit in einem Unternehmen oder einzelnen Abteilungen umsetzbar wird.
Es gibt mehrere flexible Arbeitszeitmodelle. Sie alle sind darauf ausgelegt, Angestellten die Möglichkeit zu geben, ihre Arbeitszeit bis zu einem gewissen Grad selbst einzuteilen. Das bekannteste flexible Arbeitszeitmodell ist vermutlich die Gleitzeit, bei der sich die Angestellten ihre Arbeitszeit innerhalb eines vorgegebenen Zeitfensters einteilen können.
Die Funktionszeit ist auf gewisse Weise eine Weiterentwicklung der Gleitzeit. Im Gegensatz zur Gleitzeit gibt es bei der Funktionszeit aber keine Kernarbeitszeiten, in deren Rahmen die Mitarbeiter sich ihre Zeit einteilen müssen.
Stattdessen stimmt sich das Team untereinander ab, wer zu welcher Zeit arbeitet und welche Aufgaben übernimmt. Die Vorgesetzten nehmen dabei nur eine zurückhaltende Rolle ein und übertragen die Verantwortung an die Mitarbeiter. Nur, wenn sich die Mitarbeiter nicht einigen können oder es zu Streitfällen kommt, greifen die Vorgesetzten moderierend in die Planungen ein.
Damit die Funktionszeit in einem Unternehmen umgesetzt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Deshalb bietet sich die Funktionszeit nicht in jedem Unternehmen oder jeder Abteilung an.
Die wichtigste Voraussetzung ist ein Team, das an einem Strang zieht und sich untereinander absprechen kann. Es ist wichtig, dass sich die Teammitglieder einigen können und sich bei den Arbeitszeiten nicht gegenseitig im Weg stehen. Wenn in einer Abteilung nur Mitarbeiter arbeiten, die alle zwischen 8 und 12 Uhr arbeiten wollen, wird Funktionszeit kaum funktionieren.
Je nach Abteilung kann sich die Funktionszeit schwieriger umsetzen lassen. Innerhalb der Abteilung müssen die Angestellten alle Aufgaben ausführen können, damit die Zeiten bewusst abgesprochen und getauscht werden können und niemand für bestimmte Aufgaben anwesend sein muss.
Die Funktionszeit kann beispielsweise gut in der Verwaltung, im Sozialwesen oder im Kundendienst eingesetzt werden.
Für die Funktionszeit sind außerdem Arbeitszeitkonten von großer Bedeutung, um Mehrarbeit und Minderarbeit besser ausgleichen zu können.
Wie jedes Arbeitszeitmodell hat auch die Funktionszeit Vorteile und Nachteile für sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer müssen dazu bereit sein, diese Voraussetzungen zu erfüllen und sich den Umständen anpassen. Für Arbeitgeber kommen auch noch rechtliche Aspekte hinzu, denn sie müssen die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) auch bei flexiblen Arbeitszeitmodellen wie der Funktionszeit einhalten. Diese Verantwortung können sie zwar auch auf die Mitarbeiter übertragen, wenn diese sich aber nicht an die Vorgaben halten, wird der Arbeitgeber dafür belangt. Vor der Einführung der Funktionszeit sollten deshalb zuerst alle klärenden Gespräche geführt werden, damit alle auf einer Seite stehen.
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